Wer zahlt für die Silvesterschäden?

Für viele Bundesbürger beginnt das neue Jahr mit einem Kater. Jedes Jahr verursacht die Knallerei zu Silvester Versicherungs-Schäden in Höhe von 30 Millionen Euro, so berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), besonders betroffen sind Immobilien und Autos. Doch welche Versicherung zahlt, wenn ein Tischfeuerwerk die Wohnung in Brand setzte oder das Auto durch einen Blindgänger beschädigt wurde?

Beispiel Haftpflichtversicherung: eine solche Police sollte jeder besitzen, springt sie doch ein, wenn man dritten Personen einen Schaden verursacht hat. Wenn durch den unsachgemäßen Gebrauch einer Silvesterrakete ein Passant schwer verletzt wurde, etwa ein Auge verlor, zahlt der Haftpflichtversicherer für die entstehenden Kosten. Wer den Schaden jedoch vorsätzlich herbeiführte, etwa auf Menschen mit einer Silvesterrakete gezielt hatte, muss den Schaden in der Regel aus eigener Tasche erstatten. In Zweifelsfällen können nur die Gerichte klären, ob die Schädigung vorsätzlich erfolgte.

Schäden an PKW
Ärgerlich ist, wenn an einem geparkten Auto zu Silvester Schaden entstand. Dass zum Beispiel Betrunkene ihre Raketen-Startrampe auf einem fremden PKW platzieren, kommt leider immer wieder vor. Oft ist der Verursacher nicht mehr auszumachen, der Fahrzeughalter droht auf seinem Schaden sitzenzubleiben. Gut, wenn man in so einer Situation eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat.
Die Teilkasko zahlt für Lackschäden, Glasbruch oder Fahrzeugbrand. Brenzlich wird es hingegen, wenn das Auto von einem fremden Täter mutwillig beschädigt wurde. Für diesen Fall muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden! Wichtig ist, die Beschädigungen auch der Polizei zu melden und ausreichend zu dokumentieren, damit die Versicherung zahlt. Auch in die Werkstatt sollte der Wagen erst gegeben werden, nachdem der Versicherer ihn begutachten konnte.

Schäden in der Wohnung oder am Haus
Wenn der heimische Teppich durch ein Tischfeuerwerk Feuer fing oder bei der Party die teure Vase zerbrach, zahlt eine Hausratversicherung. Sie springt für Schäden an Einrichtungsgegenständen und auch Elektrogeräten ein. Gute Verträge verzichten auf die „Einrede grober Fahrlässigkeit“. Dann ist auch eine Leistung garantiert, wenn Personen den Schaden stark alkoholisiert herbeigeführt haben.
Für Schäden am Eigenheim kommt hingegen die Wohngebäudeversicherung auf, etwa wenn eine Silvesterrakete den Dachstuhl in Brand setzte. Leider sind solche Brände zu Silvester keine Seltenheit. Auch zum Jahreswechsel 2017 waren wieder zahlreiche tragische Ereignisse zu beklagen: in Duisburg etwa wurden 14 Personen bei einem Wohnungsbrand teils schwer verletzt, in Siegen und Hamburg starben gar Menschen bei Bränden. Die Versicherungswirtschaft berichtet, dass die Zahl der Wohnungsbrände zum Jahresende viermal höher ist als zu anderen Zeiten.

Unfallschäden
Wenn das Zünden der Rakete nicht nur sprichwörtlich ins Auge ging, ist eine private Unfallversicherung der passende Schutz. Sie kommt für Unfälle mit Feuerwerkskörpern auf, wie es ihr Name schon verrät. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist zusätzlich empfehlenswert – sie sichert die Arbeitskraft, wenn man infolge des Unfalls vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden muss. Die Feststellung einer 50prozentigen Berufsunfähigkeit bewirkt in der Regel die Auszahlung einer vereinbarten Monatsrente.